Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Schulen

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Den Lockerungen im öffentlichen Bereich folgend, gelten ab kommenden Freitag, 1. Oktober 2021, für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige pädagogische und nichtpädagogische Personal der Schule im Schulbetrieb bzw. im Betreuungsbetrieb folgende Regelungen:

  • Es besteht in der Schule und auf dem Schulgelände keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jederzeit möglich und kann nicht untersagt werden.
  • Eine Einteilung in Kohorten bzw. feste Gruppen findet nicht statt. Demzufolge erübrigen sich auch zum Beispiel die Wegeplanung im Schulgebäude und die Aufteilung des Schulhofes für die verschiedenen festen Gruppen.

Der Ministerrat hat außerdem über die weitere Durchführung der Testungen in den Schulen entschieden:

  • Die Verpflichtung zweimal wöchentlich Antigen-Schnelltests durchzuführen, bleibt bis auf weiteres bestehen.
  • In den weiterführenden Schulen finden bei Schülerinnen und Schülern und in allen Schulen bei Lehrkräften und pädagogischen sowie nicht-pädagogischem Personal wie bisher beobachtete Selbsttests statt.