Fragen & Antworten

Stunde Beginn Ende  
1. 07.50 Uhr 08.35 Uhr  
2. 08.40 Uhr 09.25 Uhr  
3. 09.40 Uhr 10.25 Uhr  
4. 10.30 Uhr 11.15 Uhr  
5. 11.30 Uhr 12.15 Uhr  
6. 12.15 Uhr 13.00 Uhr  
7. 13.30 Uhr 14.15 Uhr  
8. 14.15 Uhr 15.00 Uhr  

Sie können Ihr Kind mit einem formlosen Antrag an Klassen- oder Schulleitung beurlauben lassen, aus dem der Grund für die Beurlaubung hervorgeht (s. u.)

Zu besonderen Anlässen kann die Klassenleitung bis zu drei Tagen beurlauben, Zeiträume darüber hinaus können von der Schulleitung genehmigt werden.

 

Mögliche Beurlaubungsgründe

  • Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, soweit sie vom Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet sind,
  • Teilnahme an den „Politischen Tagen" der Landeszentrale für politische Bildung,
  • aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und Lehrgängen, in Trainingszentren, soweit die Teilnahme von dem jeweiligen Verband befürwortet wird,
  • Teilnahme an vom KM genehmigten wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben,
  • Teilnahme am Schüleraustausch sowie an Sprachkursen im Ausland,
  • aktive Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen von Musik- und Gesangsvereinen, anerkannten Jugendverbänden sowie sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband befürwortet wird,
  • Ausübung eines Ehrenamtes bei Veranstaltungen von Sport-, Musik- und Gesangsvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband befürwortet wird,
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Arbeitskreise der Schüler (SMV) im Rahmen von Schulveranstaltungen sowie an Sitzungen der Landesschülervertretung,
  • wichtige persönliche Gründe, wie z.B. Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Eltern, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von Familienmitgliedern in der Wohngemeinschaft bei Vorlage einer  ärztlichen Bescheinigung, dass die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege notwendig ist,
  • ...

Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur vom Schulleiter ausgesprochen und nur in Ausnahmefällen gewährt werden, z.B. wegen eines Kuraufenthaltes oder in dringenden Familienangelegenheiten (Hochzeit, Todesfall, ...)

Eine Beurlaubung aus Gründen eines früheren Antritts einer Ferienreise oder späteren Rückkehr ist nicht genehmigungsfähig.

Kontaktieren Sie den jeweiligen Fachlehrer direkt per Mail über die Kontaktdaten auf der Homepage unter Kollegium. In dringenden Fällen kann das Sekretariat helfen.

Verlorenes und Vergessenes wird im Fundbüro im Mittelbau im Erdgeschoss gesammelt und kann dort in jeder ersten oder zweiten großen Pause abgeholt werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten hängen dort aus.

Am Ende eines Schuljahres verkauft die Schülervertretung nicht abgeholte Fundsachen, der Erlös wir gemeinnützig verwendet.

Am letzten Schultag vor den Herbst-, Weihnachts-, Faschings- und Osterferien findet regulärer Unterricht laut Stundenplan der jeweiligen Klasse statt.

An Tagen, an denen die Halbjahres- und Jahreszeugnisse ausgegeben werden, endet der Unterricht nach der dritten Stunde, also um 10.25 Uhr.
 

Der Besuch des Gottesdienstes ist nicht verpflichtend. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ein Kind am Gottesdienst teilnimmt bzw. bei volljährigen Schüler/innen der/die Schülerin selbst.

Da es sich um einen Schultag handelt, besteht für die übrigen Schüler/innen Anwesenheitspflicht in der Schule, ein Fehlen ist durch die Erziehungsberechtigten anzuzeigen bzw. begründet zu entschuldigen.

Die Schüler/innen, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, werden durch die Klassenlehrer betreut, die auch die Anwesenheit dokumentieren.