Sollte Ihr Kind erkrankt sein, so melden Sie es bitte morgens vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail über das Sekretariat (Kontaktdaten siehe unten) krank.

Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag der Rückkehr nach der Erkrankung das ausgefüllte und unterschriebene Entschuldigungsformular zur Abgabe beim Klassenlehrer mit.

 

Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht

Schüler/innen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Unterricht verlassen müssen, kontaktieren Sie telefonisch über das Sekretariat. Die Sekretärin gibt Ihrem Kind einen Entlassungsschein mit, den Sie unterschreiben und Ihr Kind nach Rückkehr in den Unterricht an die Klassenlehrkraft weiterleitet.

 

Nichtteilnahme am Sportunterricht

Prinzipiell besteht im Sportunterricht Anwesenheitspflicht. Auch dann, wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann. §7 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) regelt die Befreiung vom Sportunterricht über zwei Unterrichtstage hinaus: „Befreiung vo[m] [Sportunterricht] über zwei Unterrichtstage hinaus wird auf Grund eines ärztlichen, bei längerer Dauer als zwei Monate auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses, dessen Kosten die Antragsteller zu tragen haben, vom Schulleiter gewährt; Entsprechendes gilt für die Befreiung von anderen Unterrichtsfächern, in denen an die körperliche Leistungsfähigkeit besondere Anforderungen gestellt werden. Dem amtsärztlichen Zeugnis gleichgestellt ist das Zeugnis eines Direktors einer Universitätsklinik."

 

Kontakt zum Sekretariat

Tina Freudenreich

Schlossbergstraße 42
66440 Blieskastel
ZuständigkeitSekretärin