Informationen zur Anmeldung der neuen Fünftklässler
Herzlich Willkommen am Von der Leyen-Gymnasium!

Liebe Schüler/innen der Klassenstufe 4, liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass Ihr/Sie Interesse an unserer Schule habt/haben. Auf unserer Homepage haben wir das Schulleben am Von der Leyen-Gymnasium sehr ausführlich dargestellt.
Schauen Sie sich dazu gerne folgende Seiten an:
Natürlich lohnt auch ein Besuch der anderen Seiten auf unserer Homepage!
Präsentationstag am 17.01.2026 von 09.00-13.00 Uhr
Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,
wir laden Euch und Sie herzlich zu unserem Präsentationstag am Samstag, 17.01.2026, ein. Um 09.00 Uhr findet die Begrüßung in der Aula statt. Die Kinder können in Kleingruppen, begleitet von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe, lebendiges Lernen an verschiedenen Stationen erfahren und am Unterricht teilnehmen.
Sie selbst können die Schulanlage mit Bistro und Funktionsräumen kennenlernen und weitere Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung, Elternvertreterinnen und Elternvertretern führen.
Wir freuen uns auf Sie.
Für die Schulgemeinschaft des Von der Leyen-Gymnasiums
Manuel Gummel
Stv. Schulleiter
Anmeldungszeitraum für Schüler/innen der Klassenstufe 4 für das Schuljahr 2026/2027
Anmeldungen sind online über folgenden Link zu unten genannten Zeiten möglich: Online-Terminbuchung zur Anmeldung
Anmeldezeitraum: Mittwoch, 25.02.2026 bis Dienstag 03.03.2026
An Werktagen von 07.45 Uhr bis 13.00 Uhr (Ausnahme: Montag, 02.03.2026 bis 16 Uhr) und samstags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Um das Anmeldeverfahren zu beschleunigen, können Sie den Anmeldebogen der Schule und bei Bedarf das jeweilige Anmeldeformular zur Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) digital ausfüllen, herunterladen und ausgedrucktzum Termin mitbringen:
Anmeldeformular der FGTS (folgt noch)
Anmeldeformular Ferienbetreuung Sommerferien 2026 (folgt noch)
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
- entweder
- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
WICHTIG: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis Freitag vor Schulbeginn des nächsten Schuljahres nachgereicht werden.
Schulbuch- und Medienausleihe
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Schulfilm
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