Informationen zur Anmeldung der neuen Fünftklässler

Herzlich Willkommen am Von der Leyen-Gymnasium!

Liebe Schüler/innen der Klassenstufe 4, liebe Eltern,

wir freuen uns sehr, dass Ihr/Sie Interesse an unserer Schule habt/haben. Auf unserer Homepage haben wir das Schulleben am Von der Leyen-Gymnasium sehr ausführlich dargestellt.

Schauen Sie sich dazu gerne folgende Seiten an:

Fächer

Soziales Lernen

Förderangebote

Nachmittagsbetreuung (FGTS)

Rundgang

Schulleitung

Kollegium

Natürlich lohnt auch ein Besuch der anderen Seiten auf unserer Homepage!

 

Anmeldezeitraum für Schüler/innen der Klassenstufe 4 für das Schuljahr 2024/2025

Anmeldungen sind nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842 / 9232-0 zu folgenden Zeiten möglich:

Anmeldezeitraum: Mittwoch, 21.02.2024 bis Dienstag 27.02.2024
an Unterrichtstagen: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
an den beiden Samstagen: 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Um das Anmeldeverfahren zu beschleunigen, können Sie den Anmeldebogen der Schule und bei Bedarf das jeweilige Anmeldeformular zur Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS)  herunterladen und schon ausgefüllt zum Termin mitbringen:

Anmeldeformular der Schule

Anmeldeformular der FGTS (kurze Gruppe bis 15.00 Uhr)

Anmeldeformular der FGTS (lange Gruppe bis 17.00 Uhr)

Anmeldeformular Ferienbetreuung Sommerferien 2024

Übertragung des OSS-Zugangs

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
  • entweder
    • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
    • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
    • eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
    • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

WICHTIG: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis Freitag vor Schulbeginn des nächsten Schuljahres nachgereicht werden.