Nachweis der Immunität gegen Masern

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Der Abgabetermin wurde auf den 31.12.2021 verschoben.

Liebe Eltern,

nach dem vom Bundesgesetzgeber überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es erforderlich, dass Schüler*innen einen Nachweis für die Immunität gegen Masern vorlegen müssen. Bitte legen Sie dem/der Klassenlehrer*in Ihres Kindes bis spätestens zum 31.12.2021 den Nachweis vor.

Gültige Nachweise (nach § 20 Abs. 9 IfSG) sind:

  • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht oder
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  • eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass die Person nicht geimpft werden kann oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Bitte beachten Sie: Ihr Kind muss auch dann in die Schule kommen, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht werden, ist die Schule verpflichtet, Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben.

Informationen für Eltern zu Masernimpfung und Infektionsschutzgesetz gibt es auf den Seiten des saarländischen Bildungsservers <link www.bildungsserver.saarland.de _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">www.bildungsserver.saarland.de</link> und auf der Web-­ site <link www.masernschutz.de _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">www.masernschutz.de</link>.

Freundliche Grüße

Christoph Kohl
Schulleiter