Die Anmeldungen der Viertklässler zur Aufnahme in die Klassenstufe 5 werden von Mittwoch, 26.02.2020, bis Dienstag, 03.03.2020, im Zeitraum von 7:30 bis 12:00 Uhr (auch am Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr) im Sekretariat des Von der Leyen-Gymnasiums, Schlossbergstraße 42, entgegengenommen.
Es können nur Kinder zur 5. Klasse angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr die Klasse 4 der Grundschule besuchen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und entweder
- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde. Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 14. August 2020 nachgereicht werden.
In der Klassenstufe 5 bietet das Von der Leyen-Gymnasium die zwei möglichen Eingangsfremdsprachen Französisch und Englisch an. Die zweite Fremdsprache setzt in Klassenstufe 6 ein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat unter der Nummer (06842) 9232-0.