Gymnasium Von der Leyen - Fragen & Antworten
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Der Ferientermin der Schulbuchausleihe ist in der Regel in der letzten Ferienwoche der Sommerferien. Er wird, sobald er bekannt ist, auf der Startseite der Homepage und in der Presse veröffentlicht.
Schulbücher werden nur an die Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Personalausweises ausgegeben. Ansonsten werden alle Bücher in der Regel in den ersten drei Tagen des Schuljahres ausgegeben.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur vom Schulleiter ausgesprochen und nur in Ausnahmefällen gewährt werden, z.B. wegen eines Kuraufenthaltes oder in dringenden Familienangelegenheiten (Hochzeit, Todesfall, ...)
Eine Beurlaubung aus Gründen eines früheren Antritts einer Ferienreise oder späteren Rückkehr ist nicht genehmigungsfähig.
Kontaktieren Sie den jeweiligen Fachlehrer direkt, entweder über Kontaktdaten von der Homepage "Schule - Personen" oder über das Hausaufgabenheft ihres Kindes im Kapitel "Lehrerübersicht". In dringenden Fällen kann das Sekretariat helfen.
Verlorenes und Vergessenes wird im Fundbüro im Mittelbau im Erdgeschoss gesammelt und kann dort in jeder ersten oder zweiten großen Pause abgeholt werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten hängen dort aus.
Am Ende eines Schuljahres verkauft die Schülervertretung nicht abgeholte Fundsachen, der Erlös wir gemeinnützig verwendet.
Zu besonderen Anlässen kann die Klassenleitung bis zu drei Tagen beurlauben, Zeiträume darüber hinaus können von der Schulleitung genehmigt werden.
Am letzten Schultag vor den Herbst-, Weihnachts-, Faschings- und Osterferien findet regulärer Unterricht laut Stundenplan der jeweiligen Klasse statt.
An Tagen, an denen die Halbjahres- und Jahreszeugnisse ausgegeben werden, endet der Unterricht nach der dritten Stunde, also um 10.25 Uhr.
Der Besuch des Gottesdienstes ist nicht verpflichtend. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ein Kind am Gottesdienst teilnimmt bzw. bei volljährigen Schüler/innen der/die Schülerin selbst.
Da es sich um einen Schultag handelt, besteht für die übrigen Schüler/innen Anwesenheitspflicht in der Schule, ein Fehlen ist durch die Erziehungsberechtigten anzuzeigen bzw. begründet zu entschuldigen.
Die Schüler/innen, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, werden durch die Klassenlehrer betreut, die auch die Anwesenheit dokumentieren.
Anmeldungen finden für alle allgemeinbildenden Schulen des Saarlandes im gleichen Anmeldezeitraum statt, der durch das Ministerium für Bildung und Kultur festgelegt wird.
Die Anmeldezeiten entnehmen Sie bitte dem Terminplan, den Sie auf der Startseite der Homepage finden oder der Presse.
Das Sekretariat ist für Anmeldungen an Werktagen von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Bei der Anmeldung ist das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 mit dem Entwicklungsbericht vorzulegen; es verbleibt bis zum Abschluss des Aufnahmeverfahrens bei der aufnehmenden Schule. Zusätzlich ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Stammbuch der Familie mitzubringen.
Den Zeitraum des Betriebspraktikums finden Sie im Terminkalender auf der Startseite der Homepage.